Warum Kompetenzfeststellung?

Berufliches Wissen und Fähigkeiten werden im Regelfall mit Berufsabschlüssen und anderen Qualifikationsnachweisen belegt. Ein großer Teil dieser Kompetenzen wird jedoch auch durch Ausprobieren, die tägliche Arbeit selbst und dem Austausch mit Kolleg*innen erworben. Das beweisen formal gering qualifizierte Personen in ihrem beruflichen Alltag.

Informell erworbenen Fähigkeiten und Erfolge des lebenslangen Lernens werden jedoch nur in geringem Maß dokumentiert und noch seltener zertifiziert. Trotz ihrer zahlreich erworbenen Kompetenzen, sind Menschen, die auf Anlerntätigkeiten beschäftigt sind, aufgrund dieser fehlenden Nachweise auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Denn Zertifikate wirken wettbewerbsbeschränkend und grenzen infolgedessen den Zugang zu Arbeitsplätzen ein. Vor allem Menschen mit einer Behinderung wird es dadurch zusätzlich erschwert, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu etablieren.

Das Ziel von TalentPASS ist es deshalb unter anderem, ein Verfahren zur Kompetenzfeststellung zu entwickeln, um in einem berufsrelevanten Kompetenznachweis informell erworbene Kompetenzen formal höchstmöglich anzuerkennen.

Das Modellprojekt unterstützt damit auch die Etablierung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland.

(insb. Artikel 24 „Bildung“ und Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ UN-BRK)

Begriffe zur Kompetenzfeststellung:
Anerkennung von Leistungen, Unentdeckte Kompetenzen sichtbar machen
Transparenz schaffen
Wertschätzung
Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen
Selbstvertrauen stärken
Nachhaltige Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt