Potentiale aufdecken, anerkennen und weiterbilden

TalentPASS ist ein bundesweites Projekt für Menschen mit Behinderung zur nachhaltigen Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.

Im Kern geht es somit um den Erwerb, Erhalt und die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit.

Zielgruppe:

Am Projekt TalentPASS können Menschen teilnehmen, die

  • eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung (nach § 2 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 151 Absatz 2, 3 SGB IX) haben und
  • in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
  • im Laufe ihres Arbeitslebens berufliche Fähigkeiten erworben haben und
  • diese jedoch nicht durch einen Berufsabschluss belegen können.

Das Projekt TalentPASS richtet sich an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer_innen, die auf Anlerntätigkeiten beschäftigt sind. Dazu zählen sowohl Personen ohne Berufsabschluss als auch Personen mit Berufsabschluss, die aktuell in einem anderen Beruf tätig sind. Die Beschäftigten haben im Verlauf ihrer Berufstätigkeit zahlreiche Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt, vertieft und erweitert. Sie können diese jedoch nicht mit einem Qualifikationsnachweis belegen.

Ziele:

TalentPASS macht es sich deshalb zur Aufgabe, in einem 1. Schritt diese informell erworbenen Fähigkeiten formal anzuerkennen. Dies geschieht a) auf der Basis des Instrumentes ProfilPASS (deutschlandweit angewendeter Qualifikationsnachweis) und b) im Anschluss mittels höchstmöglicher Validierung/ Zertifizierung tätigkeitsrelevanter Kompetenzen (möglichst durch die zuständige/n Kammer/n). In einem 2. Schritt besteht die Möglichkeit, dass die Beschäftigten ihre beruflichen Fähigkeiten im Rahmen von formal anerkannten Weiterbildungsmodulen erweitern. Für diesen Ablauf [Schritte 1 a) b) + 2] wurde ein einheitliches Verfahren für alle Projektstandorte entwickelt und erprobt, das zugleich individuelle und betriebliche Bedarfe sowie regional spezifische Rahmenbedingungen berücksichtigen kann.

Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht die Teilnahme am Projekt TalentPASS eine höhere Anerkennung ihrer beruflichen Fertigkeiten. Damit wird einer Personengruppe, die bisher weitgehend von den bestehenden Angeboten beruflicher Kompetenzfeststellung und Weiterbildung ausgeschlossen ist, der Zugang zu individueller formaler Anerkennung unter Bezug auf das bestehende Berufsbildungssystem ermöglicht. Das Projekt schließt damit eine bestehende Lücke bei der Gestaltung eines inklusiven Arbeitsmarktes für Personen in Anlerntätigkeiten, die perspektivisch i.d.R. keinen Ausbildungsabschluss (inkl. Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG bzw. § 37 Abs. 2 HwO) erreichen können.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt sich das Projekt folgende Handlungsschwerpunkte:

I Kompetenznachweis  

Informell erworbene Kompetenzen werden in einem Kompetenzfeststellungsverfahren erfasst und in einem Zertifikat bescheinigt.

II Kompetenzbausteine  

Durchführung von Weiterbildungsmodulen, um berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erweitern.

III Netzwerkarbeit  

Aufbau eines regionalen und überregionalen Netzwerkes mit Partner*innen.

IV Peer-Support  

Ausbildung von Peer-Expert*innen, die über die Themen Kompetenznachweis (I) und Kompetenzbausteine(II) informieren.

Laufzeit:

März 2019 bis Oktober 2023

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Förderung:       

TalentPASS wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichfonds nach §161 SGB IV gefördert.