Potentiale aufdecken, anerkennen und weiterbilden

„TalentPASS“ war ein bundesweites Modellprojekt für Menschen mit Behinderungen, die bereits seit mehreren Jahren in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind und keine formalen Anerkennungen ihrer beruflichen Kompetenzen haben. Im Rahmen des Projekts konnten die Teilnehmenden eine Kompetenzfeststellung durchführen und die eigenen beruflichen Kompetenzen durch eine unabhängige Stelle validieren und zertifizieren lassen

Das Projekt TalentPASS wurde an fünf Standorten von sechs Fachdiensten der beruflichen Teilhabe zwischen März 2019 und Oktober 2023 durchgeführt und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichfonds nach §161 SGB IX gefördert.

Zielgruppe:

Am Projekt TalentPASS konnten Menschen teilnehmen, die

  • eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung (nach § 2 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 151 Absatz 2, 3 SGB IX) haben und
  • in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
  • im Laufe ihres Arbeitslebens berufliche Fähigkeiten erworben haben und
  • diese jedoch nicht durch einen Berufsabschluss belegen können.
Bild mit den Zielgruppen von Talentpass

Das Projekt TalentPASS richtete sich vor allem an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen, die auf Anlerntätigkeiten beschäftigt sind. Dazu zählen sowohl Personen ohne Berufsabschluss als auch Personen mit Berufsabschluss, die aktuell in einem anderen Beruf tätig sind. Diese Beschäftigten haben im Verlauf ihrer Berufstätigkeit zahlreiche Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt, vertieft und erweitert. Sie können diese jedoch in der Regel nicht mit einem Qualifikationsnachweis belegen.

Ziele:

Das Projekt TalentPASS machte es sich deshalb zur Aufgabe, in einem ersten Schritt diese informell erworbenen Fähigkeiten formal anzuerkennen. Dies geschah

  1. auf der Basis des Instrumentes ProfilPASS (deutschlandweit angewendeter Qualifikationsnachweis) und
  2. im Anschluss mittels höchstmöglicher Validierung/ Zertifizierung tätigkeitsrelevanter Kompetenzen (möglichst durch die zuständige/n Kammer/n).

In einem zweiten Schritt bestand die Möglichkeit, dass die Beschäftigten ihre beruflichen Fähigkeiten im Rahmen von Weiterbildungsmodulen erweitern. Für diesen Ablauf wurde ein einheitliches Verfahren für alle Projektstandorte entwickelt und erprobt, das zugleich individuelle und betriebliche Bedarfe sowie regional spezifische Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Um diese Ziele zu erreichen, setzte sich das Projekt folgende Handlungsschwerpunkte:

I Kompetenzfeststellung  

Informell erworbene Kompetenzen wurden in einem Kompetenzfeststellungsverfahren erfasst und in einem Zertifikat bescheinigt.

II Berufliche Weiterbildung  

Durchführung von Weiterbildungsmodulen, um berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erweitern.

III Netzwerkarbeit  

Aufbau eines regionalen und überregionalen Netzwerkes mit Partner*innen.

IV Peer-Support  

Ausbildung von Peer-Expert*innen, die über die Themen Kompetenznachweis (I) und Kompetenzbausteine(II) informieren.

Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichte die Teilnahme am Projekt TalentPASS eine Dokumentation und formale Anerkennung ihrer beruflichen Kompetenzen. Damit wurde einer Personengruppe, die bislang weitgehend von den bestehenden Angeboten beruflicher Kompetenzfeststellung und Weiterbildung ausgeschlossen war, der Zugang zu individueller formaler Anerkennung unter Bezug auf das bestehende Berufsbildungssystem ermöglicht. Das Projekt schloss damit eine bestehende Lücke bei der Gestaltung eines inklusiven Arbeitsmarktes für Personen in Anlerntätigkeiten, die in der Regel. keinen umfassenden Ausbildungsabschluss (inkl. Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG bzw. § 37 Abs. 2 HwO) erreichen können. Eine Auswertung der Projektergebnisse sowie Empfehlungen der Projektpartner an Politik, Leistungsträger und Institutionen der beruflichen (Aus)Bildung erhalten Sie als Download über die nebenstehenden Links.

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